Leistungen Frauenförderung

Das Landesgleichstellungsgesetz verpflichtet zu verschiedenen Maßnahmen der Frauenförderung, insbesondere zur Aufstellung eines Frauenförderplans und Umsetzung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Gleichstellungsstelle wirkt bei der Ausführung des LGG sowie aller Vorschriften und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben oder haben können, mit, insbesondere an Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren, Vorstellungsgesprächen, Aufstellung und Umsetzung des Frauenförderplans der Stadt Dorsten.

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