Leistungen Bestattungsanzeige

Gem. § 8 Abs. 1 der Friedhofssatzung der Stadt Dorsten sind die Bestattungen unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung unter Vorlage der o.g. Unterlagen anzumelden. Wird eine Beisetzung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen. Gem. § 8 Abs. 2 der o.g. Satzung setzt die Friedhofsverwaltung Tag und Stunde für die Bestattung fest. Wünsche des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Gem. § 8 Abs. 3 der o.g. Satzung sollen Erdbestattungen in der Regel spätestens am 5. Tag nach Eintritt des Todes erfolgen. Verstorbenen, die nicht binnen 6 Tagen nach Eintritt des Todes beigesetzt sind, werden auf Kosten des Bestattungspflichtigen von Amts wegen in einer Reihengrabstätte beigesetzt. Urnen werden frühestens zwei Tage und spätestens vier Tage nach ihrem Eintreffen beigesetzt.

Zuständige Fachbereiche

Ansprechpartner

Kosten:

gemäß der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Dorsten in der jeweils gültigen Fassung

Unterlagen:

Standesamtliche Sterbeurkunde, ausgefüllte Bestattungsanzeige,Verleihungsurkunde bei Bestattung in einem bereits vorhandenem Wahlgrab

Links: