Leistungen Sondernutzungsgenehmigung

Gem. § 18 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Sondernutzungssatzung der Stadt Dorsten bedarf jede Sondernutzung einer Erlaubnis.

Zuständige Fachbereiche

Ansprechpartner

Kosten:

gemaß Gebührensatzung (Sondernutzungsgebührensatzung)

Unterlagen:

Formloser Antrag und Lageplan

Links: