Leistungen Vollstreckung

Eine Forderung wird ca. 8 - 10 Tage nach Fälligkeit angemahnt. Erfolgt daraufhin keine Zahlung, wird nach einer weiteren Woche der/die zuständige Vollstreckungsbeamte/-beamtin darüber informiert. Diese/r setzt sich dann mit dem Schuldner in Verbindung und fordert ihn/sie auf, die ausstehenden Beträge zu begleichen.

Zuständige Fachbereiche

Ansprechpartner

Kosten:

Sobald eine Forderung durch Vollstreckung beigetrieben werden muss, fallen Vollstreckungskosten an

Unterlagen:

ursprünglicher Bescheid über Forderung oder Mahnung, Kassenzeichen