Die Entgegennahme von Verpflichtungserklärungen nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist ab sofort nur noch möglich bei der Ausländerbehörde (in der Regel nach Terminabsprache).
Benötigt werden:
Personalausweis oder Reisepass bei Ausländern mit gültigem Aufenthaltstitel
aktuelle Gehaltsabrechnung
persönliche Daten des Gastes (Name, Geburtsdatum, Anschrift im Heimatland, Passnummer)