Aufgabe der Brandschutzdienstelle ist es, nach Maßgabe baurechtlicher Vorschriften Belange des Brandschutzes wahrzunehmen.
Kosten nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW bei Stellungnahmen zur Vorbereitung von Bescheinigungen der staatl. anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes nach § 67 BauO NRW