Leistungen Jahresabschluss

Im Rahmen des Jahresabschlusses erstellt die Verwaltung eine Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung, die durch einen Anhang und Lagebericht ergänzt werden.  

Der Jahresabschluss wird durch das Rechnungsprüfungsamt bzw. einen externen Wirtschaftsprüfer geprüft. Sobald der Rat aufgrund des Prüfungsergebnisses über die Entlastung des Bürgermeisters beschlossen hat (in der Regel im Herbst des Jahres, das auf das Jahr folgt, für das der Jahresabschluss erstellt wurde), wird der Jahresabschluss im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht, mit dem Hinweis, dass der Jahresabschluss, dann auch öffentlich ausliegt.

Die Jahresabschlüsse ab 2009 stehen im Internet unter der Rubrik Verwaltung & Service - Rat & Verwaltung - Haushalt - unter den jeweiligen Hauhaltsjahren zur Verfügung.

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