Leistungen Regionalplan

Im Regionalplan (früher: Gebietsentwicklungsplan - Teilabschnitt Nördliches Ruhrgebiet) werden die Planungsziele des Landes für die Emscher-Lippe-Region konkretisiert. Flächennutzungsplan und Bebauungspläne der Stadt Dorsten müssen sich am Regionalplan orientieren. Bei der Fortschreibung des Regionalplans werden die Stadt Dorsten und der Kreis Recklinghausen beteiligt und um Anregungen und Bedenken gebeten.

Aufgrund der Änderung des Landesgesetzes wurde 2009 die regionale Planungshoheit für den Ballungsraum Ruhr auf den Regionalverband Ruhr (RVR) verlagert. Zur Zeit gelten für das RVR-Gebiet noch die Regionalpläne der drei Bezirksregierungen, die sie als ehemalige Regionalplanungsbehörden aufgestellt haben (für Dorsten: Gebietsentwicklungsplan Teilabschnitt Emscher-Lippe von 2004). Der RVR wird in seiner neuen Funktion einen einheitlichen Regionalplan für das Ruhrgebiet aufstellen.

Zuständigkeit anderer Stellen: 

Regionalverband Ruhr                                                                                                             Kronprinzenstraße 35        

45128 Essen                                                                                                                                              Tel.: 0201 / 2069-0

                                                                                                                                 

Zuständige Fachbereiche

Ansprechpartner