Wer für eine angemessene Wohnung Aufwendungen erbringen muss, die ihm nicht zugemutet werden können, hat ein Recht auf Zuschuss zur Miete oder zu vergleichbaren Aufwendungen.
Wohngeld kann sowohl Alleinstehenden als auch Familien bei den bestehenden Voraussetzungen bewilligt werden.
Antragserfordernis: Das allgemeine Wohngeld wird nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag geleistet.
Wohngeld kann beantragt werden von
Ausführliche Auskünfte zur Wohngeldbeantragung/Lastenzuschuss erteilen die u.a. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Wohngeldabteilung
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner, Link: https://www.mhkbg.nrw/wohnen/wohngeld/Wohngeldantraege-und-Anlagen/index.php ausrechnen lassen.
Einkommensnachweise der letzten 12 Monate, Mietbescheinigung des Vermieters,