In den unten genannten Verbotsbereichen wird damit das Parken während der Reparatur- und Montagearbeiten erlaubt.
Jeder Parkausweis gilt für ein Fahrzeug sowie gegebenenfalls ein Ersatzfahrzeug. Die amtlichen Kennzeichen sind anzugeben. Entsprechend dem Bedarf können auch mehrere Genehmigungen beantragt werden. Die Parkausweise sind im Original mitzuführen und somit für jeweils ein Fahrzeug verwendbar. Die Fahrzeuge müssen mit einer festen Firmenaufschrift auf beiden Fahrzeuglängsseiten (Mindestgröße DIN A4) versehen sein.
Als "Service- und Werkstattfahrzeuge" werden Fahrzeuge (bis 3,5 t) anerkannt, die eine feste Ausstattung (Ein- oder Anbauten) aufweisen wie eine Werkbank, Aggregate (z. B. Pumpen, Kompressoren) oder über spezielle Haltevorrichtungen für Geräte und Materialien (z. B. Werkzeug-, Gerätehalter, Lastenträger) verfügen, welche glaubhaft regelmäßig unmittelbar am Einsatzort verwendet werden. Personenkraftwagen und Privatfahrzeuge sind von der Regelung ausgeschlossen.
Hinweis: Diese Genehmigung berechtigt nicht zum Parken am Betriebssitz.
Für den Bereich des Stadtgebietes Dorsten ist es möglich, durch Erwerb eines Zusatzausweises (bei sonst gleichen Voraussetzungen) auch das Befahren und Parken im Bereich der Fußgängerzone zu gestatten, soweit dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung der Arbeiten notwendig ist.
Für die Unternehmen, die keinen gebietsübergreifenden Handwerkerparkausweis benötigen, bietet die Stadt Dorsten einen eigenen Handwerkerparkausweis an. Neben den bereits oben genannten Berechtigungen wird das Befahren und Parken im Bereich der Fußgängerzone Dorsten-Altstadt gestattet (analog zur Regelung beim bisherigen Handwerkerparkausweis Kreis Recklinghausen bzw. Ruhrgebietsparkausweis).
Die Gebühr für die Jahresgenehmigung beträgt 90,00 € pro Jahr je Ausweis für den Regierungsbezirk Münster, jeder weitere Regierungsbezirk 50,00 €/Jahr, Gesamt-NRW 290,00 €/Jahr
Die Änderungen der Genehmigung kosten 15,00 € (z. B. bei Kennzeichenwechsel).
Die Gebühr für den Zusatzausweis für die Fußgängerzone beträgt 15,00 €/Jahr.
Handwerkerparkausweis nur für die Stadt Dorsten 50,00 €/Jahr