Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss (Mietzuschuss oder bei Eigentum Lastenzuschuss), der bei geringem Einkommen ein angemessenes Wohnen ermöglichen soll.
Klar definiert sind dafür monatliche Einkommensgrenzen von:
1.024,00 € - bei Einzelpersonen
1.401,00 € - bei 2 Haushaltsmitgliedern
1.703,00 € - bei 3 Haushaltsmitgliedern
2.237,00 € - bei 4 Haushaltsmitgliedern
2.551,00 € - bei 5 Haushaltsmitgliedern
2.882,00 € - bei 6 Haushaltsmitgliedern
Ab sofort kann auch Online ein Antrag auf Gewährung von Wohngeld gestellt werden. Hierzu kann über den Link https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW auf den Online Antrag zugegriffen werden und Antragsunterlagen als PDF-Datei heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Ausführliche Informationen erhalten auf der Internetseite des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen auf https://www.mhkbg.nrw/wohnen/wohngeld/index.php oder durch die Wohngeldstelle der Stadt Dorsten.