Leistungen Informationen zum Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)

Aufenthaltstitel werden ab dem 01.09.2011 als eigenständiges Dokument in Scheckkartengröße ausgestellt.

Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird für folgende Aufenthaltstitel ausgestellt:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG
  • Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht Unionsbürger sind
  • Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht Unionsbürger sind
  • Aufenthaltserlaubnis für Schweizer
  • Blaue Karte-EU

Diese Karte wird einen Chip enthalten, auf dem

  • personenbezogene Daten
  • biometrischen Daten (das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke)
  • Daten für elektronische Behördendienste (Elektronischer Identitätsnachweis (eID)
  • Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
  • zusätzliche Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z. B. zur Erwerbstätigkeit)

gespeichert sein werden.

Zuständige Fachbereiche

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