Wildschaden bezeichnet die durch Wild verursachten forst- oder landwirtschaftlichen Schäden.
Zuständige Behörde für die Anmeldung von Wild- und Jagdschäden ist die Gemeinde, in deren Gebiet das Grundstück liegt, auf dem der Schaden entstanden ist.
Die Anmeldung von Wildschäden ist möglich per
E-Mail: ordnungsamt@dorsten.de
Telefax: 0 23 62 - 66 57 31
Telefon: 0 23 62 - 66 37 78
Folgende Informationen werden benötigt:
Die Kosten für den amtlichen Wildschadenschätzer betragen 50 € je Stunde. Sofern Geschädigter und Jagdpächter auf das Hinzuziehen des Wildschadenschätzers bestehen, so sind die Kosten zu teilen.