Bestimmte schwerbehinderte Menschen können einen Schwerbehindertenparkausweis mit entsprechenden Parkerleichterungen erhalten. Der Gesetzgeber sieht nach den unterschiedlichen Schwerbehinderungen hierfür zwei verschiedene Parkausweise vor:
EU-einheitlicher Parkausweis
Der blaue EU-einheitliche Parkausweis bietet eine Vielzahl an Parkerleichterungen, die z. T. auch in den EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden. Er berechtigt zum Beispiel auch zum Parken auf gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplätzen.
Berechtigtenkreis
Benötigte Unterlagen
Zuständig für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros.
Bundeseinheitlicher Schwerbehindertenparkausweis
Der orangefarbene bundeseinheitliche Schwerbehindertenparkausweis sieht eine Vielzahl von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen vor. Das Parken auf speziellen Schwerbehindertenparkplätzen ist jedoch nicht gestattet.
Berechtigtenkreis
Hinweis:
Ein hoher Gesamt GdB führt nicht automatisch zur Bewilligung einer Parkerleichterung.
Ausschlaggebend ist der Einzel-GdB für die genannte Funktionsstörung. Nicht ausreichend für eine Ausnahmegenehmigung ist es, wenn verschiedene Funktionsbeeinträchtigungen vorliegen, die einen Gesamt-GdB in genannter Höhe erreichen. Über die Einzel-GdB-Werte informiert der Fachdienst 59 - Schwerbehindertenangelegenheiten bei der Kreisverwaltung Recklinghausen.
Benötigte Unterlagen
Zuständig für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung ist die Abteilung "Verkehrswesen" des Ordnungsamtes.