Das sogenannte vereinnfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW wird durchgeführt bei der Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen, sofern
Sofern dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen erteilt das Bauordnungsamt die entsprechende Baugenehmigung. Sie wird unbeschadet der Rechter Dritter erteilt. Sie erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen wurde.
Es handelt sich hierbei um das am häufigsten durchgeführte Genehmigungsverfahren. Die entsprechenden Formulare finden sie unten im Bereich der Links. Für Rückfragen stehen Ihnen die technischen Sachbearbeiter des Bauordnungsamtes gerne zur Verfügung. Die Bauberatung ist kostenfrei. Sollten Sie einen persönlichen Termin wünschen, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Gebühren gemäß der Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen