- Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen aller Art
- Aufnahme von Verpflichtungserklärungen gem. § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); erforderlich bei Einladung von ausländischen Gästen, deren Unterhaltskosten vom Einladenden übernommen werden müssen
- Ausstellung von Bescheinigungen über das Einreisedatum zur Vorlage bei Behörden
Aufnahme von Verpflichtungserklärungen gem. § 68 AufenthG 25,00 Euro