Fachbereiche Sozialamt - Betreuungsstelle

Rechtliche Betreuungen werden für volljährige Personen eingerichtet, die aufgrund von körperlichen, seelischen, psychischen oder geistigen Einschränkungen ihre persönlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbständig erledigen können.

Die Betreuung kann vom Betroffenen selbst oder von anderen Personen aus dem sozialen Umfeld beim Amtsgericht Dorsten angeregt werden. Der Anregung soll ein ärztliches Attest beiliegen, aus dem hervorgeht, dass eine Betreuung notwendig ist. Anschließend wird das Betreuungsverfahren eröffnet.

Es folgt die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens durch einen Facharzt und die Formulierung eines Sozialberichtes durch die Betreuungsstelle der Stadt Dorsten.

Diese Arbeitsschritte beanspruchen mehrere Wochen.

Im Rahmen eines Anhörungstermins beim Amtsgericht Dorsten kann nun ein/e rechtliche/r Betreuer/in bestellt werden, die/der gemeinsam mit dem Betreuten lebenspraktische Hilfen und Problemlösungen in die Wege leitet. Meist wird ein Angehöriger zum Betreuer bestellt. Ist dies nicht möglich, können Berufsbetreuer die Betreuungsarbeit übernehmen.

 

Die folgenden Informationen zeigen auf, wie eine rechtliche Betreuung vermieden werden kann:

Vollmacht statt rechtliche Betreuung
 

Wie kann ich eine rechtliche Betreuung vermeiden?

Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann.

Ehegatten oder volljährige Kinder dürfen Sie nur vertreten, entweder als gerichtlich bestellter Betreuer oder mit gültiger (Vorsorge-) Vollmacht.
Eine gesetzliche Betreuung können Sie vermeiden, wenn Sie rechtzeitig eine Vertrauensperson in einer Vollmacht als rechtlichen Vertreter einsetzen.

Als Vorlage kann z. B. die Vollmacht des Bundesministeriums der Justiz dienen, die auf dem Internetportal des Ministeriums oder bei der Betreuungsstelle Dorsten erhältlich ist.

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin:

  • Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer müssen geschäftsfähig sein.
  • Die Geschäftsfähigkeit kann, wenn Zweifel bestehen, durch einen Arzt bestätigt werden.
  • Kreditinstitute verlangen in der Regel eine Vollmacht auf bankeigenen Vordrucken.
  • Für Grundstücksgeschäfte, Verbraucherkredite sowie Handelsgewerbe kann eine notarielle Vollmacht sinnvoll sein.
  • Im Gegensatz zum gerichtlich bestellten Betreuer, wird der Bevollmächtigte nicht durch das Amtsgericht kontrolliert.
  • Beglaubigungen von Unterschriften und Handzeichen unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen kann die Betreuungsstelle nach Zahlung einer Gebühr in Höhe von 10,00 €, einzuzahlen beim Bürgerbüro Dorsten, vornehmen. Die Beglaubigung der Unterschrift wird empfohlen, da eine Vollmacht ohne beglaubigte Unterschrift nicht immer akzeptiert wird.
    Die Bundesnotarkammer hat die Möglichkeit geschaffen, vorhandene Vorsorgevollmachten in das "Vorsorgeregister" einzutragen. Das Gericht erkundigt sich dort bei jedem Neuverfahren. Damit wird sichergestellt, dass eine erteilte Vorsorgevollmacht dem Amtsgericht auch zur Kenntnis gelangt und ein Betreuungsverfahren nicht durchgeführt werden braucht. Die Gebühren für den Eintrag belaufen sich auf bis zu 18,50 € zuzüglich 3,00 € für jeden weiteren Bevollmächtigten. Die Registrierung kann schriftlich oder über das Portal der Bundesnotarkammer erfolgen.
    www.vorsorgeregister.de
     

Ihr Ansprechpartner bei der Betreuungsstelle der Stadt Dorsten:

Frau Krebs                      Tel.: 02362 - 66 45 87 Zimmer D 027       Dienstag - Freitag

Herr Tenvorde                Tel.: 02362 - 66 45 96  Zimmer D 029       ganztags

Frau Leisten                   Tel.: 02362 - 66 45 84  Zimmer E 006        Montag - Donnerstag

Frau Uhr                         Tel.: 02362 - 66 46 20  Zimmer D 026        Montag - Donnerstag

Frau Weinbrich              Tel.: 02362 - 66 45 85  Zimmer D 025       ganztags

Frau Westphal                Tel.: 02362 - 66 45 88 Zimmer D 028       Montag - Mittwoch

 

Zum Thema (Vorsorge-)Vollmachten können Sie sich vormittags von Montag bis Donnerstag unter der

Telefonnummer 02362 - 66 46 20 von Frau Uhr beraten lassen.

Ihre Unterschrift kann nach Terminabsprache behördlich beglaubigt werden.

 

Stadt Dorsten
- Betreuungsstelle -
Bismarckstraße 1
Erdgeschoss

46284 Dorsten

E-Mail: sozialamt@dorsten.de

 

Wichtige Anschriften:

 

Amtsgericht Dorsten

Alten Postweg 36

46282 Dorsten

Tel.: 02362 2008-0

Zur Anregung einer rechtlichen Betreuung kann das folgende Formular verwendet werden:

Formular Anregung rechtl. Betreuung 2019

 

Dorstener Betreuungsvereine:

 

Rechtliche Betreuungen

Caritasverband Dorsten  
Westgraben 18
46282 Dorsten
Tel.: 02362 918 700
E-Mail:    info@caritas-dorsten.de
Internet: www.caritas-dorsten.de/haupt-menue/leistungen/rechtliche-betreuung/

 

Verein für sozialpädagogische und wirtschaftliche Betreuung e.V. (VSWB e.V)
Borkener Str. 114
46284 Dorsten
Tel.: 02362 999 630
E-Mail:    vswb@rechtlichebetreuung.de
Internet:  www.rechtlichebetreuung.de

 

Weiterführende Informationen zum Betreuungsrecht, zur Vollmacht und angrenzenden Gebieten finden Sie auf folgenden Internetseiten:

www.ag-dorsten.nrw.de/aufgaben/abteilungen/Betreuung/

www.betreuung.nrw.de

 

Darüber hinaus beraten Sie die in Dorsten tätigen Berufsbetreuer, Notare und Rechtsanwälte.

Adresse

Stadtverwaltung (B1)
Bismarckstraße 1
Raum D 026

46284 Dorsten
Kartenansicht

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten
Montag08:00-16:00 Uhr     nur nach Terminvereinbarung 
Dienstag08:00-16:00 Uhr     nur nach Terminvereinbarung 
Mittwoch08:00-16:00 Uhr     nur nach Terminvereinbarung 
Donnerstag08:00-16:00 Uhr     nur nach Terminvereinbarung 
Freitag08:00-13:00 Uhr     nur nach Terminvereinbarung 

Bei diesen Servicezeiten werden nicht immer alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anwesend sein. Es wird jedoch immer ein/e Ansprechpartner/in für Sie da sein, der/die Ihnen weiterhilft. Möchten Sie eine/n bestimmte/n Mitarbeiter/in sprechen oder wollen Sie eine umfangreichere Angelegenheit in der Verwaltung erledigen, stimmen Sie bitte vorab telefonisch einen Termin ab. Wir wollen damit verhindern, dass Sie vielleicht vergeblich ins Rathaus kommen, da der/die kompetente Ansprechpartner/in gerade nicht anwesend ist. Der/Die von Ihnen gewünschte Mitarbeiter/in wird gerne mit Ihnen einen Termin abstimmen. Hierdurch können Sie auch Wartezeiten vermeiden.

Sachbearbeiter