Rechtliche Betreuungen werden für volljährige Personen eingerichtet, die aufgrund von körperlichen, seelischen, psychischen oder geistigen Einschränkungen ihre persönlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbständig erledigen können.
Die Betreuung kann vom Betroffenen selbst oder von anderen Personen aus dem sozialen Umfeld beim Amtsgericht Dorsten angeregt werden. Der Anregung soll ein ärztliches Attest beiliegen, aus dem hervorgeht, dass eine Betreuung notwendig ist. Anschließend wird das Betreuungsverfahren eröffnet.
Es folgt die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens durch einen Facharzt und die Formulierung eines Sozialberichtes durch die Betreuungsstelle der Stadt Dorsten.
Diese Arbeitsschritte beanspruchen mehrere Wochen.
Im Rahmen eines Anhörungstermins beim Amtsgericht Dorsten kann nun ein/e rechtliche/r Betreuer/in bestellt werden, die/der gemeinsam mit dem Betreuten lebenspraktische Hilfen und Problemlösungen in die Wege leitet. Meist wird ein Angehöriger zum Betreuer bestellt. Ist dies nicht möglich, können Berufsbetreuer die Betreuungsarbeit übernehmen.
Die folgenden Informationen zeigen auf, wie eine rechtliche Betreuung vermieden werden kann:
Vollmacht statt rechtliche Betreuung
Wie kann ich eine rechtliche Betreuung vermeiden?
Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann.
Ehegatten oder volljährige Kinder dürfen Sie nur vertreten, entweder als gerichtlich bestellter Betreuer oder mit gültiger (Vorsorge-) Vollmacht.
Eine gesetzliche Betreuung können Sie vermeiden, wenn Sie rechtzeitig eine Vertrauensperson in einer Vollmacht als rechtlichen Vertreter einsetzen.
Als Vorlage kann z. B. die Vollmacht des Bundesministeriums der Justiz dienen, die auf dem Internetportal des Ministeriums oder bei der Betreuungsstelle Dorsten erhältlich ist.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin:
Ihr Ansprechpartner bei der Betreuungsstelle der Stadt Dorsten:
Frau Krebs Tel.: 02362 - 66 45 87 Zimmer D 027 Dienstag - Freitag
Herr Tenvorde Tel.: 02362 - 66 45 96 Zimmer D 029 ganztags
Frau Leisten Tel.: 02362 - 66 45 84 Zimmer E 006 Montag - Donnerstag
Frau Uhr Tel.: 02362 - 66 46 20 Zimmer D 026 Montag - Donnerstag
Frau Weinbrich Tel.: 02362 - 66 45 85 Zimmer D 025 ganztags
Frau Westphal Tel.: 02362 - 66 45 88 Zimmer D 028 Montag - Mittwoch
Zum Thema (Vorsorge-)Vollmachten können Sie sich vormittags von Montag bis Donnerstag unter der
Telefonnummer 02362 - 66 46 20 von Frau Uhr beraten lassen.
Ihre Unterschrift kann nach Terminabsprache behördlich beglaubigt werden.
Stadt Dorsten
- Betreuungsstelle -
Bismarckstraße 1
Erdgeschoss
46284 Dorsten
E-Mail: sozialamt@dorsten.de
Wichtige Anschriften:
Amtsgericht Dorsten
Alten Postweg 36
46282 Dorsten
Tel.: 02362 2008-0
Zur Anregung einer rechtlichen Betreuung kann das folgende Formular verwendet werden:
Formular Anregung rechtl. Betreuung 2019
Dorstener Betreuungsvereine:
Rechtliche Betreuungen
Caritasverband Dorsten
Westgraben 18
46282 Dorsten
Tel.: 02362 918 700
E-Mail: info@caritas-dorsten.de
Internet: www.caritas-dorsten.de/haupt-menue/leistungen/rechtliche-betreuung/
Verein für sozialpädagogische und wirtschaftliche Betreuung e.V. (VSWB e.V)
Borkener Str. 114
46284 Dorsten
Tel.: 02362 999 630
E-Mail: vswb@rechtlichebetreuung.de
Internet: www.rechtlichebetreuung.de
Weiterführende Informationen zum Betreuungsrecht, zur Vollmacht und angrenzenden Gebieten finden Sie auf folgenden Internetseiten:
www.ag-dorsten.nrw.de/aufgaben/abteilungen/Betreuung/
Darüber hinaus beraten Sie die in Dorsten tätigen Berufsbetreuer, Notare und Rechtsanwälte.
Montag | 08:00-16:00 Uhr | nur nach Terminvereinbarung | |
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Dienstag | 08:00-16:00 Uhr | nur nach Terminvereinbarung | |
Mittwoch | 08:00-16:00 Uhr | nur nach Terminvereinbarung | |
Donnerstag | 08:00-16:00 Uhr | nur nach Terminvereinbarung | |
Freitag | 08:00-13:00 Uhr | nur nach Terminvereinbarung |
Bei diesen Servicezeiten werden nicht immer alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anwesend sein. Es wird jedoch immer ein/e Ansprechpartner/in für Sie da sein, der/die Ihnen weiterhilft. Möchten Sie eine/n bestimmte/n Mitarbeiter/in sprechen oder wollen Sie eine umfangreichere Angelegenheit in der Verwaltung erledigen, stimmen Sie bitte vorab telefonisch einen Termin ab. Wir wollen damit verhindern, dass Sie vielleicht vergeblich ins Rathaus kommen, da der/die kompetente Ansprechpartner/in gerade nicht anwesend ist. Der/Die von Ihnen gewünschte Mitarbeiter/in wird gerne mit Ihnen einen Termin abstimmen. Hierdurch können Sie auch Wartezeiten vermeiden.