Die Vergnügungssteuer wird nach der Satzung über die Erhebung einer Steuer für besondere Vergnügungen der Stadt Dorsten vom 21.03.2013 erhoben.
Steuerpflichtig sind
Eine steuerpflichtige Veranstaltung ist vom Veranstalter vorher im Amt für kommunale Finanzen anzumelden. Weitere Informationen können Sie bei der angegebenen Ansprechpartnerin erhalten.
Schriftliche Mitteilung über öffentliche Tanzveranstaltungen gewerblicher Art bzw. schriftliche An- und Abmeldung von Unterhaltungs- und Geldspielgeräten.