Die Veräußerung und der Erwerb vermarktungsfähiger Grundstücke wurde im Januar 2002 einer städtischen Gesellschaft, der Wirtschaftsförderung in Dorsten GmbH (WINDOR), übertragen. Die Gesellschaft handelt mit eigenem Immobilienbestand und führt auch Erschließungsmaßnahmen auf der Grundlage städtebaulicher Verträge aus.
Bitte beachten Sie: Grundstücke mit einer öffentlichen Zweckbindung (z.B. Straßenland, Grünanlagen, Kinderspielplätze, Ver- und Entsorgungseinrichtungen etc.) werden ausschließlich durch das Vermessungsamt erworben. Entsprechendes gilt für den Verkauf bei Aufgabe einer ursprünglichen Nutzungsabsicht.
Freie Baugrundstücke der Stadt Dorsten und der WINDOR GmbH finden Sie auf der Internetseite der WINDOR. https://win-dor.de/wohnbauland/
Montag | 08:00-16:00 Uhr | ||
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Dienstag | 08:00-16:00 Uhr | ||
Mittwoch | 08:00-16:00 Uhr | ||
Donnerstag | 08:00-16:00 Uhr | ||
Freitag | 08:00-13:00 Uhr |
Bei diesen Servicezeiten werden nicht immer alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anwesend sein. Es wird jedoch immer ein/e Ansprechpartner/in für Sie da sein, der/die Ihnen weiterhilft.Möchten Sie eine/n bestimmte/n Mitarbeiter/in sprechen oder wollen Sie eine umfangreichere Angelegenheit in der Verwaltung erledigen, stimmen Sie bitte vorab telefonisch einen Termin ab. Wir wollen damit verhindern, dass Sie vielleicht vergeblich ins Rathaus kommen, da der/die kompetente Ansprechpartner/in gerade nicht anwesend ist. Der/Die von Ihnen gewünschte Mitarbeiter/in wird gerne mit Ihnen einen Termin abstimmen. Hierdurch können Sie auch Wartezeiten vermeiden.