Untere Denkmalbehörde

Die Denkmalpflege des Fachdienstes Stadtplanung, Bauordnung kümmert sich um die Erhaltung und Sicherung von Denkmälern.

In Nordrhein-Westfalen werden die Aufgaben des Denkmalschutzes und der -pflege durch die Oberste, Obere und Untere Denkmalbehörde wahrgenommen.

Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in erster Linie kommunale Aufgaben der Unteren Denkmalbehörden der Gemeinden.

Die Untere Denkmalbehörde der Stadtverwaltung ist Ihre Ansprechpartnerin bei:

  • der formlosen Beantragung von Unterschutzstellungen nach § 2 und § 4 DSchG
  • schriftlichen Anträgen zur Ausstellung von Erlaubnissen nach § 9, § 12, § 13, § 14 DSchG
  • formlosen schriftlichen Anträgen auf Gewährung von Zuschüssen wegen denkmalpflegerischer Mehraufwendungen nach § 35 DSchG
  • Anträgen auf Ausstellung von Bescheinigungen nach § 40 DSchG (Bescheinigung für steuerliche Zwecke)
  • fachlicher Beratung zur Sanierung und Restaurierung von Denkmälern

Die genannten Dienstleistungen erfolgen zurzeit kostenlos. Bitte fragen Sie vorab, welche Unterlagen Sie für Ihr geplantes Vorhaben benötigen.

Ihr Ansprechpartner: Janis Mertens

Das Bild zeigt Schloss Horneburg
Öffnungszeiten
Montag
08:30-12:00 Uhr
14:00-16:00 Uhr
Dienstag
08:30-12:00 Uhr
Mittwoch
08:30-12:00 Uhr
14:00-16:00 Uhr
Donnerstag
08:30-12:00 Uhr
14:00-17:00 Uhr
Freitag
08:30-12:00 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung bis 19:00 Uhr

Telefon
02363/107-218
Fax
02363/107-351