Leistung Entwässerungsgebühren

Für die Inanspruchnahme der städtischen Abwasseranlage werden Benutzungsgebühren erhoben.

Rechtsgrundlage ist die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Entwässerung der Stadt Datteln.

Die Gebühren werden getrennt für die Beseitigung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser festgesetzt.

Berechnung der Schmutzwassergebühr

Berechnungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr ist die Frischwassermenge, die dem Grundstück vom Wasserversorger Gelsenwasser AG im Vorjahr geliefert wurde. Berechnungseinheit ist der Kubikmeter Schmutzwasser, der in die städtische Kanalisation eingeleitet wird.

Berechnung der Niederschlagswassergebühr

Berechnungsgrundlage der Niederschlagswassergebühr ist die Größe der bebauten und/oder befestigten Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser in die städtische Abwasseranlage eingeleitet wird. Gebührenermäßigungen werden gewährt für begrünte Dachflächen, mit Rasengittersteinen oder wasserdurchlässig befestigte Flächen, Flächen mit dem Anschluss an eine öffentliche Versickerungsanlage sowie Regenwassernutzungsanlagen und Regenkanäle.

Die "Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Entwässerung" finden Sie auf der Seite Ortsrecht

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung

Betriebs- und Recyclinghof
Emscher-Lippe-Straße 12
Raum E.04, Tel.: 107-227

Fachdienst Stadtentwässerung
Emscher-Lippe-Straße 12
Raum 2.04, Tel.: 107-373

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung

Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung