Leistung Gewerbesteuer

Nach dem Gewerbesteuergesetz sind die Gemeinden berechtigt, eine Gewerbesteuer zu erheben. Ihr unterliegt jeder im Inland betriebene Gewerbebetrieb. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen. Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag.

Die Gewerbesteuer wird in geteilter Zuständigkeit durch die Finanzämter und den Gemeinden festgesetzt. Im Rahmen des Steuermessbetragsverfahrens wird vom Finanzamt über die sachliche und persönliche Steuerpflicht und die Steuerfreiheit eines Gewerbebetriebs sowie die Höhe des Gewerbeertrages entschieden.

Das Finanzamt ermittelt den Gewerbesteuermessbetrag und teilt ihn der zuständigen Gemeinde mit. Die Gemeinde setzt unter Anwendung des jeweils gültigen Gewerbesteuerhebesatzes die Gewerbesteuer fest und erteilt dem Steuerpflichtigen für den jeweiligen Erhebungszeitraum den Gewerbesteuerbescheid.

Seit 1.1.2015 beträgt der Gewerbesteuerhebesatz in der Stadt Datteln 480 Prozent (2014: 470 %)

Die "Satzung über die Festlegung der Realsteuerhebesätze" finden Sie unter "Finanzen" auf der Seite Ortsrecht.

Stundung (§ 222 Abgabenordnung (AO))

Auf schriftlichen Antrag kann eine Stundung von Gewerbesteuerforderungen gewährt werden, wenn der Steuerschuldner die Stundungsbedürftigkeit hinreichend begründet und nachweist, dass ihm die Aufbringung der Steuerschuld zum Fälligkeitstermin nicht möglich ist.

Die Forderung kann ganz oder teilweise gestundet werden, sofern die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Zahlungspflichtigen bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Die Gewährung einer Stundung kann von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden.

Im Stundungsantrag ist vom Steuerpflichtigen ein angemessener Ratenzahlungsvorschlag zu unterbreiten.

Stundungen sind zinspflichtig. Vom Fälligkeitstag der Steuerforderung an werden von der jeweiligen Restsumme des gestundeten Betrages Stundungszinsen in Höhe von 0,5 v.H. pro Monat (= 6 % Zinsen pro Jahr) erhoben.

Kontakt

Marina Naujoks
Tel.: 02363/107-467
E-Mail: steuern@stadt-datteln.de
Erreichbar vormittags

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung