Leistung Bürgerbegehren & Bürgerentscheid

Paragraf 26 der Gemeindeordnung NRW regelt die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Einleitung bzw. Durchführung eines Bürgerbegehrens bzw. Bürgerentscheids.

Mit einem Bürgerbegehren beantragen die Bürger*innen (Kommunalwahlberechtigte), dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid). Das Bürgerbegehren ist somit die Voraussetzung für einen eventuell nachfolgenden Bürgerentscheid. Dieser folgt automatisch, falls der Rat einem zulässigen Bürgerbegehren nicht entspricht.

Das Bürgerbegehren muss bestimmte formale Voraussetzungen erfüllen (u. a. eindeutige Fragestellung, Benennung von maximal drei Vertretungsberechtigten, Mindestanzahl von Unterschriften).

Wenn Sie ein Bürgerbegehren einleiten möchten, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Wahlamt in Verbindung setzen. Infos erhalten Sie auch auf beim Innenministerium NRW.

Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung