Leistung Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Nach der Sozialhilferechtsreform vom 1.1.2005 hat die Grundsicherungsleistung keine eigene Rechtsvorschrift mehr, sondern ist Bestandteil der Sozialhilfe im Rahmen des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII).

Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen kann die Leistung für Personen ab 65 Jahre sowie für Personen ab 18 Jahre mit dauerhafter Erwerbsunfähigkeit gewährt werden.

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung erhalten Sie beim Kreis Recklinghausen.
Unterlagen

Bitte lassen Sie sich beraten.

Voraussetzungen

kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen.

Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung