Leistung Akteneinsicht (Gewährung von Einsicht in Bauakten)

Zu öffentlich-rechtlichen Zwecken archiviert die Stadt Datteln Bauakten (Baugenehmigungsakten über durchgeführte Bauvorhaben). Sie können diese Akten einsehen, wenn Sie dazu berechtigt sind (Eigentümer*in oder schriftliche Vollmacht).

Die Einsichtnahme ist kostenpflichtig. Gegen eine Gebühr können Ihnen Kopien der Akten erstellt werden. Die Gebühren richten sich nach der aktuellen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Datteln.

Ihren Antrag reichen Sie bitte beim Fachdienst Bauordnung ein.

Ihre Ansprechpartner*innen

Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiterin*innen der Bauordnung

 

Unterlagen

  • Vollmacht des*der Eigentümer*in (falls nicht selbst Eigentümer*in)
  • Personalausweis

Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung