Leistung Reisegewerbe

Sie möchten eine Erlaubnis für ein Reisegewerbe beantragen und haben Ihren 1. Wohnsitz in Datteln.

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben,

  • selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft,
  • Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht.

In der Gewerbeordnung gibt es eine Auflistung von reisegewerbekartenfreien Tätigkeiten sowie von Tätigkeiten,die im Reisegewerbe verboten sind.

Weitere Auskünfte erhalten Sie in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten im Rathaus, Genthiner Str. 8, 45711 Datteln, Zimmer E.09, Telefon 02363/107-333

Folgende Unterlagen werden benötigt:

    • Personalausweis oder Nationalpass

Bei juristischen Personen zusätzlich ein Auszug aus dem Handels- und Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrags oder der Satzung

    • Führungszeugnis

Das Führungszeugnis können Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes beantragen.

    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Den Auszug können natürliche und juristische Personen bei der Abteilung für Gewerbeangelegenheiten des Wohnortes bzw. des Firmensitzes beantragen.

    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

des Ortes, in dem Sie in den letzen drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben.

    • Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichts

des Ortes, in dem Sie in den letzen drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben.

    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse

des Wohnortes in dem Sie die letzten drei Jahre gewohnt haben oder ein Gewerbe betrieben haben.

    • Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung

Antrag durch eine juristische Person

Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine juristische Person (AG, GmbH, e.V., ...), so sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen (Geschäftsführer, Vorstandsmitglied und Vorsitzende) bei der Antragstellung vorzulegen.

Das gleiche gilt für Gesellschafter, die über 50 % und mehr des Stammkapitals halten oder die über 50 % der Stimmen oder mehr verfügen.

Vorsprache:

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Gebühren:

Die Gebühr beträgt 150,00 EURO für Selbständige, bzw. 70,00 EURO für Unselbständige. Hinzu kommen die Gebühren für das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13 Euro.

Rechtliche Voraussetzungen:

§ 55 der Gewerbeordnung

Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung