Leistung Beglaubigungen

Sie haben die Möglichkeit, Kopien bestimmter Dokumente, wie z. B. Schriftstücke, Zeugnisse und Urkunden sowie Ihre Unterschrift bei uns amtlich beglaubigen zu lassen. 

Beglaubigung von Schriftstücken

Notwendige Unterlagen

  • Gültiges Ausweisdokument 
  • Originaldokument(e), welche beglaubigt werden sollen

Gebühren 

  • 4,20 € je zu beglaubigendem Dokument 
  • 0,70 € je DIN A4 Kopie (ersten 10 Kopien)
  • 0,40 € je DIN A4 Kopie (ab der 11 Kopie)
  • 0,90 € je DIN A3 Kopie 

Bearbeitungsdauer

  • Die Beglaubigungen werden bei Antragstellung sofort ausgestellt

Hinweise

  • Das Bürgerbüro darf Kopien und Abschriften nur beglaubigen, wenn diese durch eine deutsche Behörde ausgestellt worden sind oder einer Behörde vorgelegt werden sollen.
  • Für die Beglaubigung ist das Originalschriftstück vorzulegen. 
  • Eine Fotokopie kann mitgebracht werden (Ausnahme: Bei Beglaubigungen von Ausweisen/Pässen oder ausländischen Dokumenten müssen die Fotokopien vor Ort gemacht werden).

Ausnahmen: Dokumente, die nicht beglaubigt werden dürfen (keine abschließende Aufzählung)

  • Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden (Personenstandsurkunden) - Bitte wenden Sie sich an das ausstellende Standesamt
  • Einverständniserklärungen für Minderjährige bei Auslandsreisen - Bitte wenden Sie sich an einen Notar
  • Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Generalvollmachten - Bitte wenden Sie sich an einen Notar oder Betreuungsstelle Kreis Recklinghausen
  • Beglaubigungen in Rentenangelegenheiten - Bitte wenden Sie sich an die örtliche Rentenstelle
  • Einladungen von Freunden/Verwandten aus dem Ausland
  • Erbschaftsangelegenheiten (Erbscheine, Testamente, etc.)
  • Eidesstattliche Versicherungen
  • Dokumente zur ärztlichen Vorsorge
  • Gerichtsurteile

Beglaubigung von Unterschriften 

Notwendige Unterlagen

  • Gültiges Ausweisdokument 

Gebühren 

  • 2,50 € (je zu beglaubigender Unterschrift)

Bearbeitungsdauer

  • Die Beglaubigungen werden bei Antragstellung sofort ausgestellt.

Hinweis: 

  • Unterschriften werden durch das Bürgerbüro nur dann beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll.
  • Die Unterschrift kann nur dann beglaubigt werden, wenn Sie in der Gegenwart eines Mitarbeiters im Bürgerbüro geleistet wird. 
Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung