Leistung Befreiung von der Ausweispflicht

In Deutschland besteht ab dem 16. Lebensjahr die Ausweispflicht. Auf Verlangen ist das Dokument der Polizei und anderen Behörden vorzulegen. Für den Fall, dass Sie nicht mehr alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, besteht die Möglichkeit einer Befreiung von der Ausweispflicht. 

Voraussetzungen:

  • Sie sind voraussichtlich dauerhaft untergebracht in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.
  • Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
  • Sie können sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen.
Unterlagen

Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes

Soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass

Bei einem Antrag durch eine Vertreterin oder einen Vertreter:

Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis

Ausweis-Dokument der Vertreterin oder des Vertreters, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass

Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung