Leistung Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft

Wurde ein Ehe-/Lebenspartnerschaftsname bestimmt, kann nach Tod oder Scheidung des Partners der Name wieder angenommen werden, der vor der Bestimmung des gemeinsamen Namens geführt wurde.

Kosten

Namenserklärung: 26,00 €

Bescheinigung über die Namensführung: 9,00 €

Unterlagen

Erklärung über die Namensänderung

Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis)

Lebenspartnerschaftsurkunde bzw. Eheurkunde

Ggf. Bescheinigung über die Namensführung

Soweit Namensführung nicht aus Lebenspartnerschaftsurkunde bzw. Eheurkunde hervorgeht

Nachweis über Aufhebung der Lebenspartnerschaft/ Ehe

(Sterbeurkunde oder Scheidungsurteil soweit nicht aus Lebenspartnerschaftsurkunde oder Eheurkunde zu entnehmen)

Ggf. Geburtsurkunde, wenn Ehe oder Lebenspartnerschaft im Ausland begründet wurde

Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung