Leistung Erklärung eines Ehenamens

Eheschließende können einen Namen zum gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Ehename könnte der Geburtsname oder der aktuell geführte Familienname eines Eheschließenden sein. Beide Partner*innen können jedoch auch ihre bisherige Namensführung beibehalten. Solange die Ehe besteht, ist die nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens jederzeit möglich.

Kosten

Keine im Rahmen der Eheschließung, später 26,00 €

Unterlagen

Erklärung über den Ehenamen (Ehenamenserklärung)

Ausweisdokumente (Reisepass oder Personalausweis)

Eheurkunde

evtl. Geburtsurkunde, falls Ehe im Ausland geschlossen wurde

Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung