Leistung Neubestimmung des Geburtsnamens eines Kindes

Erfolgt die Entscheidung über das gemeinsame Sorgerecht des Kindes erst nach der Geburt, kann der Geburtsname des Kindes innerhalb von 3 Monaten nach Sorgerechtsbegründung neu bestimmt werden.

Voraussetzungen:

Gemeinsame Sorge erst nach der Geburt

Erklärung beider sorgeberechtigter Elternteile

Ist das Kind bereits 14 oder älter, ist dessen Anwesenheit erforderlich

 

Kosten

26,00 €

Unterlagen

Geburtsurkunde Kind

Personalausweise/ Reisepässe

Eheurkunde bzw. Sorgerechtsnachweis

Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung