Leistung Anschlusserklärung eines Kindes

Eine Anschlusserklärung ist dann erforderlich, wenn die Eltern eines über 5 Jahre alten Kindes heiraten und einen Ehenamen bestimmen. Ist das Kind unter 5 Jahre erstreckt sich der gewählte Ehename Kraft Gesetzes auf das gemeinsame Kind.

Voraussetzungen:

Kind schließt sich dem gemeinsamen Ehenamen an

Kind ist über 5 Jahre alt

Kinder zwischen 5 und 14 Jahren können die Erklärung mit Zustimmung der Eltern selbst abgeben. In diesen Fällen können Eltern die Erklärung jedoch auch als gesetzliche Vertreter alleine abgeben.

Kinder über 14 Jahre müssen die Erklärung selbst abgeben, Zustimmung der Eltern ist jedoch erforderlich.

Kosten

26,00 €

Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass der Eltern (vom Kind, falls vorhanden)

Geburtsurkunde Kind

Nachweis der Namensänderung/Eheurkunde

Die Eltern müssen nachweisen, welchen Ehenamen sie bestimmt haben. Dies ist durch die Eheurkunde oder eine Namensänderungsbescheinigung möglich.

 

Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung