Leistung Namensänderungen

Sie wünschen eine Namensänderung nach dem Bürgerlichen Recht? Hier erhalten Sie Informationen, welche Möglichkeiten der Namensänderung in Frage kommen. Das Namensrecht ist umfassend in den Vorschriften des bürgerlichen Rechts geregelt (§§ 1616 ff BGB). So können Namensänderungen im Zusammenhang mit einem Personenstandsfall wie Geburt, Eheschließung oder Abstammungsfeststellung im Standesamt vorgenommen werden.

Für den Fall, dass Ihr Namensänderungswunsch im Rahmen der Vorschriften des Bürgerlichen Rechts und des Personenstandsrecht nicht umsetzbar ist, können Sie eine öffentlich-rechtliche (behördliche) Namensänderung beantragen.

Zu den Informationen:

Namensänderung (öffentlich/rechtlich)

Namensänderung für ein Kind

Sowohl bei der Erstbeurkundung eines Kindes als auch im späteren Alter gibt es verschiedene Möglichkeiten der Namensänderung:

Namenserklärung für ein neugeborenes Kind

Anschlusserklärung eines Kindes

Namenserteilung durch einen alleinsorgeberechtigten Elternteil

Neubestimmung des Geburtsnamens eines Kindes

Einbenennung eines Kindes

Namensänderung für Eheschließende und Lebenspartner*innen

Zwischen August 2001 und September 2017 konnten gleichgeschlechtliche Paare eine „Verpartnerung“ nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz begründen. Seit Oktober 2017 besteht in Deutschland das Recht auf „Ehe für alle“. Das Rechtsinstitut Lebenspartnerschaft wurde damit abgelöst. Doch nicht nur für Ehepaare, sondern auch für bestehende Lebenspartnerschaften kann in Einzelfällen eine Änderung des Ehenamens erforderlich sein.

Sowohl im Rahmen der Eheschließung als auch zu einem späteren Zeitpunkt können folgende Namenserklärungen abgegeben werden:

Erklärung eines Ehenamens

Erklärung eines Lebenspartnerschaftsnamens

Hinzufügung eines Begleitnamens zum Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnemen (Doppelname)

Widerruf der Hinzufügung eines Begleitnamens zum Ehenamen bzw. Lebenspartnerschaftsnamen

Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft

 

 

Sonstige Namensänderungen

Angleichung von Namen

Änderung der Reihenfolge der Vornamen

Neubestimmung des Vornamens bei Vorliegen einer Variante der Geschlechtsentwicklung

Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung