Leistung Voranmeldung einer Eheschließung

Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung des verhinderten Partners. 

Über unseren Online-Service können Sie uns Ihre Formulare für die Eheschließung vorab übermitteln. Nutzen Sie dafür unser Serviceportal. Voraussetzung hierfür ist, dass eine der zu trauenden Personen seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Datteln hat. Nach Durchsicht der von Ihnen eingereichten Informationen und Unterlagen nimmt das Standesamt Kontakt zu Ihnen auf, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Ebenso wird mit Ihnen ein Termin vereinbart. Bei diesem Termin müssen dann sämtliche Dokumente im Original vorgelegt werden. 

 

Unterlagen

Bitte halten Sie für das Ausfüllen des Online-Formulars folgende Unterlagen bereit:

  • Beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters (von beiden)
  • Personalausweis oder Reisepass (von beiden)
  • eventuelle Nachweise über Vorehen oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösung
  • Eventuell Geburtsurkunde(n) gemeinsamer Kinder

Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung