Leistung Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis aufgrund einer ausländischen Fahrerlaubnis (Umschreibung)

Je nach Art des Führerscheins gibt es verschiedene Voraussetzungen für die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis. Beantragen die Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis die deutsche Fahrerlaubnis, so wird sie (nur) in dem Umfang erteilt, die der Klasse der deutschen Fahrerlaubnis (im Wesentlichen) entspricht. „Entspricht“ heißt nicht deckungsgleich. Vielmehr kommt es darauf an, dass die ausländische Fahrberechtigung den Anforderungen einer vergleichbaren deutschen Fahrerlaubnisklasse entspricht. 

Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) unterscheidet zwischen: 

·         EU/EWR-Fahrerlaubnisse (§ 30 FeV)

·         Anlage 11 Staaten (§ 31 Abs. 1 FeV)

·         „Drittstaaten“ (§ 31 Abs 2. FeV)

 

EU/EWR Führerschein (§ 30 FeV)

Notwendige Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument 
  • ausländischen Führerschein 
  • aktuelle biometrische Lichtbilder 

Gebühren 

  • 36,30 € 
  • 37,10 € (wenn der Fahrerlaubnisinhaber noch in der Probezeit ist)
  • 12,80 € (für die Echtheitsprüfung) 

Bearbeitungsdauer

  • Weiterbearbeitung durch die Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamts in Marl

 

Führerscheine nach Staatenliste (§ 31 Abs. 1 FeV)

Notwendige Unterlagen 

  • gültiges Ausweisdokument 
  • gültiger ausländischer Führerschein 
  • ggf. Übersetzung des ausländischen Führerscheins
  • aktuelle biometrische Lichtbilder 

Sollte eine Prüfung erforderlich sein zusätzlich: 

  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung 
  • Adresse der Fahrschule 

Gebühren 

  • 36,30 € 
  • 37,10 € (wenn der Fahrerlaubnisinhaber noch in der Probezeit ist)
  • 12,80 € (für die Echtheitsprüfung)

Bearbeitungsdauer

  • Weiterbearbeitung durch die Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamts in Marl

 

„Drittstaaten“ (§ 31 Abs. 2 FeV)

Hierfür muss eine theoretische und praktische Prüfung, ohne Ausbildungspflicht, abgelegt werden.

Notwendige Unterlagen 

  • gültiges Ausweisdokument 
  • gültiger ausländischer Führerschein 
  • ggf. Übersetzung des ausländischen Führerscheins
  • aktuelle biometrische Lichtbilder 
  • Sehtest 
  •  Erste-Hilfe-Bescheinigung 
  •  Adresse der Fahrschule 

Gebühren 

  • 43,90 € 
  • 44,70 € (wenn der Fahrerlaubnisinhaber noch in der Probezeit ist)

 

Bearbeitungsdauer

  • Weiterbearbeitung durch die Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamts in Marl

 

Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung