Leistung Umtausch des Führerscheins (Umstellung auf den EU-Kartenführerschein)

Alle Papierführerscheine müssen in den nächsten Jahren in den EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Dabei richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr.

Geburtsjahr Umtausch bis zum
vor 1953 19.01.2033
1959 bis 1964 19.01.2023
1965 bis 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

 

Notwendige Unterlagen 

  • ein gültiges Ausweisdokument 
  • bisheriger Papierführerschein
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild 

Gebühren

  • 30,30 € (der neue Führerschein wird direkt nach Hause versandt)
  • 25,30 € (der neue Führerschein muss bei der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamts in Marl abgeholt werden)

Bearbeitungsdauer

Weiterbearbeitung durch die Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamts in Marl

Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung