Leistung Wiedererteilung (Neuerteilung) nach Entzug

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, müssen Sie einen Antrag auf Wiedererteilung stellen. 

Die erforderlichen Unterlagen und der Aufwand für die Prüfung Ihres Antrages hängen je nach Einzelfall von der beantragten Führerscheinklasse und den Gründen für die Entziehung ab. Nähere Informationen finden Sie in dem Flyer „Ihr Führerschein ist weg?" Besuchen Sie hierzu die Seite des Kreises Recklinghausen.

Informationen zur Neuerteilung und zur MPU gibt es auf der Webseite der Bundesanstalt für Straßenwesen „BAST“. 

Notwendige Unterlagen

  • ein gültiges Ausweisdokument 
  • Sehtest / augenärztliches Gutachten
  • im Allgemeinen (z.B. Klasse A, B etc.) reicht ein Sehtest vom Optiker oder Augenarzt aus 
  • für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen (z.B. CE, C1E etc.) wird ein augenärztliches Gutachten / Zeugnis verlangt 
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild 
  • Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung (mind. 9 Stunden)
  • behördliches Führungszeugnis (erstellt die Stadtverwaltung Datteln)

Gebühren

  • 160,70 € (Eingangsgebühr)
  • 13,00 € (behördliches Führungszeugnis)

Hinweis

Die Gebühr für Ihren Antrag beträgt 160,70 Euro. Bei dieser Gebühr handelt es sich um eine sogenannte „Eingangsgebühr". Je nach Aufwand kann eine Gebühr bis zu einer Höhe von 256,00 Euro nachgefordert werden. 

 Bearbeitungsdauer

Weiterbearbeitung durch die Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamts in Marl

 

 

Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung