Leistung Straßenmusik

Straßenmusik ist in Datteln unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Lautstarke Instrumente, Verstärker und Tonwiedergabeanlagen sind unter Verbehalt erlaubt
  • Gespielt werden darf von 9 bis 21 Uhr

Werde die Vorgaben nicht eingehalten, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Anweisungen der städtischen Mitarbeiter*innen sind zu folgen.


Anmeldung

Straßenmusik muss beim Ordnungsamt (02363/107-293; verkehr@stadt-datteln.de) mit folgenden Angaben angemeldet werden:

  • Standort
  • Zeitpunkt und Dauer
  • Angabe, ob mit Instument bzw. Verstärker
     
Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung