Leistung Parkausweise für Menschen mit Behinderung

Schwerbehinderte Menschen erhalten auf Antrag einen Schwerbehindertenparkausweis mit entsprechenden Parkerleichterungen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Je nach Schwerbehinderung sieht der Gesetzgeber zwei verschiedene Parkausweise vor:

1. EU-einheitlicher Parkausweis (Farbe: blau)

  • für Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und für blinde Menschen
  • für Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen

Der hellblaue EU-einheitliche Parkausweis bietet einige Parkerleichterungen, die zum Teil auch in anderen EU-Staaten anerkannt werden. Er berechtigt zum Beispiel auch zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen, die mit dem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichnet sind.

Berechtigt sind:

  • Schwerbehinderte Menschen, bei denen das Kennzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis angegeben ist,
  • Schwerbehinderte Menschen, die über das Kennzeichen "BI" im Schwerbehindertenausweis verfügen,
  • Schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen.

Den hellblauen EU-einheitlichen Parkausweis erhalten Sie auf Antrag im Ordnungsamt der Stadt Datteln. Ein persönliches Erscheinen ist wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich.

2. Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen  (Farbe: orange)
„Sonstige“ Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen

Der bundeseinheitliche Schwerbehindertenparkausweis in Orange sieht ebenfalls einige Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen vor. Allerdings gestattet dieser Ausweis nicht das Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen mit dem Rollstuhlfahrersymbol.

Berechtigt sind:

  • Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen. Dazu zählen auch Funktionsstörungen an der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken;
  • Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen – sowie Funktionsstörungen an der Lendenwirbelsäule, wenn sie sich auf das Gehvermögen auswirken – und gleichzeitig einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane;
  • Schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn dafür ein Grad der Behinderung von wenigstens 60 vorliegt;
  • Schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn dafür ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 vorliegt.

Den orangefarbenen Parkausweis beantragen Sie im Ordnungsamt der Stadt Datteln. Die Parkgenehmigung wird erteilt, wenn der Fachdienst Schwerbehindertenangelegenheiten beim Kreis Recklinghausen das Vorliegen der Voraussetzungen festgestellt hat.

Gültigkeitsdauer:

Die Ausnahmegenehmigungen (Parkausweise) werden für die Dauer der Gültigkeit Ihres Schwerbehindertenausweises bzw. für maximal fünf Jahre erteilt. Die Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden.

Weitere Infos und Antragstellung:

Rathaus, Zi. E.14, Tel. 02363/107-293
Kosten

Eine Gebühr für die Ausstellugn des Parkausweises fällt nicht an.

Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung