Leistung Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII) ist als ein Förderungsangebot der Jugendhilfe zu verstehen. Die präventiven Maßnahmen sollen Kinder und Jugendliche befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Sie sollen zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortung sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen angeleitet werden. Erwachsene sollen darüber informiert und beraten werden, wie sie ihre Kinder vor gefährdenden Einflüssen schützen können.

Maßnahmen des Jugendamtes:

• Information und Beratung 
• Durchführung von Maßnahmen und Projekten (Alkohol,  Drogen, Gewalt, Graffiti etc.) in Zusammenarbeit mit Schulen, der
  Drogenberatungsstelle Recklinghausen, dem Kriminalkommissaritat Vorbeugung und anderen.

Kontakt:

Familienbüro Nord
Heibeckstraße 3
45711 Datteln
Tel: 02363/107-671
E-Mail: jugend@stadt-datteln.de