Leistung Reisepass (ePass)

Deutsche Staatsbürger*innen benötigen für Reisen ins Ausland, abhängig vom Reiseziel, gegebenenfalls einen Reisepass, da in manchen Ländern ein Personalausweis nicht ausreicht. Auch für Kinder bis zum 12. Lebensjahr gibt es seit dem 01.01.2024 nur noch den Reisepass. Alte Dokumente (auch Kinderreisepässe) behalten jedoch ihre Gültigkeit. Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können, sind nicht verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. 

Ab sofort werden nur noch Reisepässe der 3. Generation ausgestellt, die mit biometrischen Merkmalen ausgestattet sind. Biometrie ist die Technik der Erkennung von Personen anhand persönlicher Charakteristika. Zu den biometrischen Merkmalen im ePass zählt zunächst Ihr Gesicht. Deshalb ist ein geeignetes Lichtbild erforderlich, seit dem 1. November 2007 auch Ihre Fingerabdrücke (ab dem 6. Lebensjahr).

Mit dem deutschen Reisepass können Sie ohne Visum in über 170 Staaten reisen. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes. www.auswaertiges-amt.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.bmi.bund.de 

Notwendige Unterlagen 

  • das persönliche Erscheinen des Reisepassinhabers (unabhängig vom Alter) 
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr und nicht vom vorherigen Dokument)
  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass (auch wenn der Reisepass ungültig ist)
  • Geburts- oder Heiratsurkunde (nur erforderlich, wenn bisher noch kein Dokument von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde)

Zusätzliche notwendige Unterlagen, für antragstellende Personen unter 18 Jahren

  • schriftliche Einverständniserklärung (wenn nicht beide Erziehungsberechtigten bei Antragstellung anwesend sind) sowie Vorlage gültiger Ausweisdokumente der Erziehungsberechtigten 
  • evtl. ein Sorgerechtsbeschluss, bei Vorliegen des alleinigen Sorgerechts eines Sorgeberechtigten 
  • ein Elternteil muss bei Antragstellung anwesend sein und sich mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen können

Gebühren

  • für Personen unter 24 Jahren: 37,50 € 
  • für Personen ab 24 Jahren: 70,00 € (regulärer Versand)

Gültigkeiten

  • für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre  
  • für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre  

Bearbeitungsdauer

  • ca. 5-6 Wochen durch die Bundesdruckerei 

Reisepass im Express-Bestellverfahren

Notwendige Unterlagen

  • Siehe Informationen Reisepass

Gebühren

  • für Personen unter 24 Jahren: 69,50 € 
  • für Personen ab 24 Jahren: 102,00 € 

Gültigkeiten

  • für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre  
  • für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre  

Bearbeitungsdauer / Hinweis: 

  • Der Reisepass im Express-Bestellverfahren ist innerhalb von 3 Werktagen (72 Stunden) bei der Behörde abholbereit, wenn der Antrag bis um 11:00 Uhr gestellt wird. 

 

Vorläufiger Reisepass

Notwendige Unterlagen

  • Siehe Informationen Reisepass
  • Nachweis über die Eilbedürftigkeit (z.B. Reiseunterlagen)

Gebühren

  • 26,00 €

Gültigkeit

  • max. 1 Jahr 

Bearbeitungsdauer

  • Ausstellung direkt nach Antragstellung

Hinweis

Der vorläufige Reisepass darf nur ausgegeben werden, wenn die Zeit zur Beantragung eines Reisepasses im Express-Bestellverfahren nicht mehr ausreichend ist. Die Nutzungsdauer darf 1 Jahr nicht übersteigen und wird entsprechend dem Nutzungszweck angepasst. Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorläufige Reisepass nicht von allen Ländern als Einreisedokument anerkannt wird.Nähere Informationen gibt das Auswärtige Amt (www.auswaertiges-amt.de) auf der Webseite unter den Reise- und Sicherheitshinweisen für das jeweilige Land.

Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung