Leistung Umweltinformation

Das Umweltinformationsgesetz vom 8. Juli 1994 gewährt allen Bürgerinnen und Bürgern den freien Zugang zu den bei den Behörden vorliegenden Informationen über die Umwelt. Auf Antrag kann die Behörde/Stadt Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationsträger in sonstiger Weise zur Verfügung stellen.
Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung