Leistung Amtspflegschaften

Für Kinder oder Jugendliche sind Pflegschaften einzurichten, wenn die Eltern zur Ausübung der elterlichen Sorge nicht mehr in der Lage sind oder ausfallen (Krankheit, dauernde Abwesenheit, Tod).

Pflegschaften regeln nur Teilbereiche der elterlichen Sorge (Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge, Personensorge).

Kontakt:

Rathaus
Jugendamt
Genthiner Straße 8
Zimmer 1.10, Tel.: 02363/107-209
Zimmer 1.09, Tel.: 02363/107-426