Leistung Geburtsurkunde

Urkunden über die Geburt erhalten Sie bei dem Standesamt welches die Geburt beurkundet hat.

Folgende Urkunden stellt Ihnen das Standesamt aus:

  • Geburtsurkunde (DIN-A4- oder Stammbuchformat)
  • Mehrsprachige Geburtsurkunden
  • Beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister

Bitte beachten Sie:
Die Ausstellung einer Geburtsurkunde für den privaten Gebrauch ist gebührenpflichtig. Zahlung in bar und per Girocard ist möglich.

Für einen Online-Antrag ist es erforderlich, dass Sie sich im Serviceportal der Stadt Datteln einmalig beim Servicekonto.NRW anmelden. Die Urkundengebühr ist vorab zu entrichten.

Bitte vergewissern Sie sich, ob das Standesamt Datteln tatsächlich zuständig ist und Sie auch antragsberechtigt sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass Beträge für zu Unrecht beantragte Urkunden nicht erstattet werden. Für Geburtsurkunden ist das Standesamt des Geburtsortes zuständig.

Hinweise

Personenstandsregister werden nur befristet aufbewahrt. Nach Fristablauf werden die Personenstandsregister in das Archiv abgegeben. Im Bedarfsfall wenden Sie sich bitte direkt an das Archiv der Stadt Datteln.

Es gelten folgende Aufbewahrungsfristen:

Geburtenregister - 110 Jahre

Kosten

Alle Urkunden und Abschriften aus den Registern: 14,00 Euro

Weitere Ausfertigungen des gleichen Dokumentes bei gleichzeitiger Beantragung: 7,00 Euro

Urkunden für gesetzliche Sozialversicherungsangelegenheiten, z.B. Rentenzwecke, sind gebührenfrei. Die Urkunden werden entsprechend gekennzeichnet. 

Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass 

Bitte geben Sie bei Antragstellung den Verwendungszweck an. 

Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung