Leistung Sozialhilfe

Aufgrund der Sozialhilferechtsreform am 1.1.2005 (Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe) ist das Bundessozialhilfegesetz außer Kraft gesetzt worden. An diese Stelle ist das Zwölfte Sozialgesetzbuch (SGB XII) getreten.

Ziel der Sozialhilfe ist es weiterhin, dem anspruchsberechtigten Personenkreis eine angemessene Lebensführung zu ermöglichen.

Die Leistungen werden im jeweiligen Einzelfall festgesetzt.

Weitere Informationen zu der Dienstleistung erhalten Sie beim Kreis Recklinghausen.
Unterlagen

Personalausweis, Einkommensnachweise jeglicher Art, Kontoauszüge der lezten drei Monate, Mietvertrag, ggf. Mieterhöhungsschreiben, Wohngeldbescheid (falls vorliegend)

Formulare

Anträge werden im Sozialamt mit Ihnen ausgefüllt.

Voraussetzungen

kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen.

Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung