Leistung Sondernutzungen

Die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen oder zu Werbe-, Verkaufs- oder Veranstaltungszwecken bedarf der Erlaubnis des Fachdienstes Verkehrsangelegenheiten. 

Kosten

Die Kosten werden auf Grundlage unserer Sondernutzungssatzung (s. Ortsrecht) und wird individuell nach Umfang der Inanspruchnahme ermittelt.

Antragstellung

Schriftlicher formloser Antrag oder online über unser Serviceportal

Für die Nutzung dieses Dienstes ist es erforderlich, dass Sie sich im Portal mit dem Servicekonto.NRW einmalig anmelden.

Kontakt

Fachdienst Verkehrsangelegenheiten
Genthiner Straße 8
45711 Datteln
Tel. 107-293 und 107-334
verkehr@stadt-datteln.de

Leitung

Ralf Feldhaus
Tel. 107-414

Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung