Leistung Pflegeleistungen

Ambulante Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, soweit kein anderer Versicherungsschutz besteht.

Möglich sind Geld- oder Sachleistungen.

Unterlagen

Bitte lassen Sie sich in einem Gespräch informieren.

Voraussetzungen

Pflegebedarf, kein ausreichendes Einkommen bzw. Vermögen.

Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung