Leistung Wohngeld beantragen

Sie können Wohngeld als Mieter (sog. Mietzuschuss) oder als Eigentümer für selbstgenutzten Wohnraum (sog. Lastenzuschuss) erhalten. Wohngeld wird in jedem Einzelfall gesondert – auf der Basis der sog. Wohngeldformel – berechnet. Bei der Berechnung wird die tatsächliche Miete bis zu einem Höchstbetrag bezuschusst. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau, den sog. Mietenstufen. Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im Bewilligungszeitraum verschlechtert bzw. verändert, können Sie jederzeit eine Erhöhung des Wohngeldes beantragen.

Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie direkt bei Ihrer Wohngeldstelle. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, Ihren Antrag online zu stellen.

Erhöhter Antragseingang - BITTE BEACHTEN!

Aufgrund der Wohngeldreform 2023 (Wohngeld-Plus-Gesetz) erhalten wir derzeit sehr viele Anträge und viele telefonische Anfragen. Aktuell liegt die Bearbeitungsdauer bei mehreren Monaten. Wir möchten Sie deshalb bitten, keine Anfragen zum Status Ihres Antrags zu stellen. Auch Bestätigungen zum Posteingang sind aktuell nicht möglich.

Die Wohngeldstelle ist an folgenden Tagen telefonisch erreichbar:

dienstags, mittwochs und donnerstags von 9.00 bis 11.00 Uhr

Wenn Sie Ihren Antrag persönlich in der Wohngeldstelle abgeben möchten, vereinbaren Sie zu diesen Zeiten bitte telefonisch einen Termin:

Frau Brinkmann: 02363/107-288
Frau Heinze: 02363/107-313
Frau Wegner: 02363/107-245

Ihre Unterlagen und weitere Mitteilungen schicken Sie der Wohngeldstelle:

  • per Mail an wohngeldstelle@stadt-datteln.de
  • per Post an Stadt Datteln, Fachdienst Soziales/Wohngeld, Genthiner Straße 8, 45711 Datteln
  • oder per Einwurf in den Hausbriefkasten

Weitere Informationen sowie Anträge finden Sie hier

Kosten

keine

Unterlagen

Dem ausgefüllten Antragsformular müssen Sie noch folgende Nachweise beifügen:

  • Aktuelle Nachweise zur Miete bzw. Belastung, insbesondere Mietvertrag, ggf. aktuelle Mietbescheinigung

Bei Eigentümern:

  • Nachweise zu den bestehenden Darlehen, die für den Erwerb, Bau oder die Modernisierung des Eigenheims bzw. der Eigentumswohnung aufgenommen wurden
  • aktueller Grundsteuerbescheid
  • Aktuelle Nachweise zum Einkommen aller Haushaltsmitglieder, z.B. Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate, aktueller Rentenbescheid, aktueller Bescheid über den Bezug von anderen Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Krankengeld), Nachweis für Unterhaltszahlungen, Nachweis über Zinsen und andere Kapitalerträge (z.B. insbesondere Steuerbescheinigungen bei Sparkonten, Festgeld, Tagesgeld, Bausparverträgen, Fonds)

Sonstige Nachweise (falls vorhanden):

  • z.B. Schwerbehindertenausweis und Bescheid über Leistungen der Pflegeversicherung

Voraussetzungen

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Dazu zählen Gesamteinkommen, Miethöhe, monatliche Belastungen bei Wohneigentum usw.

Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung