Leistung Einbürgerung

Zuständig für die Antragsbearbeitung der Einbürgerungen ist die Kreisverwaltung Recklinghausen. Als vorgelagerte Stelle nimmt der Fachdienst Bürgerdienste der Stadt Datteln jedoch Anträge an und führt die Beratung durch.

Dies gilt sowohl führ Anspruchseinbürgerungen als auch Ermessenseinbürgerungen. 

Für fachliche Fragen bitten wir alle Einbürgerungsbewerber sich mit der Einbürgerungsbehörde des Kreises Recklinghausen in Verbindung zu setzen. Sie erreichen diese unter der zentralen Rufnummer: 02361 / 53-0 oder per E-Mail unter einbuergerung@kreis-re.de.  

Ein Ausländer, der über einen gesicherten Aufenthalt im Bundesgebiet verfügt und sich bereits seit mehreren Jahren rechtmäßig im Inland aufhält, kann die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband beantragen. 

Das Staatsangehörigkeitsrecht ist wegen einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen sehr kompliziert. Die Einbürgerung von Ausländern wird je nach Herkunftsstaat und Aufenthaltsdauer unterschiedlich geregelt. Eine Darstellung aller möglichen Fallkonstellationen kann hier nicht erfolgen. 

Benötigte Unterlagen im Original für die Antragstellung:

Ausgefüllter Antrag (für jede einzelne Person ab 16 Jahren; für Personen unter 16 Jahren müssen die Eltern die Einbürgerung beantragen) 

  • Gültiger Pass, Ausweis oder Ausweisersatz (Aufenthaltstitel)
  • Biometrisches Lichtbild
  • Lebenslauf (für jede Person über 16 Jahre)
  • Zeugnisse oder Zertifikate über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Zertifikat Deutsch mind. B1) z. B. deutscher Schul- oder Berufsschulabschluss
  • Einbürgerungstest, ggf. Integrationskurs
  • Geburtsurkunde (mit Übersetzung, für alle Personen, welche eingebürgert werden sollen)
  • Familienbuch oder Heiratsurkunde der Einbürgerungsbewerber; bei minderjährigen Einbürgerungsbewerber der Eltern (ggfs. mit Apostille, Legalisation)
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate für alle Familienmitglieder, die im Haushalt wohnen (z.B. Lohn-/Gehaltsabrechnungen, Wohngeldbescheid, Erziehungsgeldbescheid, Arbeitslosengeldbescheid)
  • Aktuelle Renteninformation
  • Nachweis des Krankenversicherungsschutzes
  • Nachweis der Berufsausbildung
  • Kindergeldbescheid
  • Erweiterte Meldebescheinigung der Gemeinden, in denen Sie in den letzten acht Jahren gewohnt haben (entfällt für die Zeiten, in denen Sie in einer der 4 kleineren kreisangehörigen Städte (Datteln, Waltrop, Oer-Erkenschwick, Haltern am See) gemeldet waren

Im Einzelfall verlangt die Kreisverwaltung Recklinghausen weitere Unterlagen während der Antragsbearbeitung. 

Terminvereinbarung zur Antragsabgabe mit dem Bürgerbüro der Stadt Datteln 

Bestenfalls sollte ein Termin über die zentrale E-Mail-Adresse einbuergerungen@stadt-datteln.de vereinbart werden. Andernfalls funktioniert dies auch telefonisch unter der Rufnummer 02363/107-1 oder persönlich an der Information im Bürgerbüro. 

Sie können sich die Antragsunterlagen entweder persönlich an der Information im Bürgerbüro abholen oder selbstständig von der Webseite downloaden und diese eigenständig komplett ausfüllen. Wichtig dabei ist zu beachten, dass die Antragsunterlagen zu Hause nicht unterschrieben werden dürfen, da die Unterschriften bei der Antragsabgabe beglaubigt werden müssen.  

Formulare

Liegen im Bürgerbüro (Rathaus) bereit.

Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung