Leistung Ehefähigkeitszeugnis

Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung oder Lebenspartnerschaftsbegründung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.

Hinweis:

Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten oder eine Lebenspartnerschaft begründen möchten und das deutsche Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt, wenden Sie sich bitte an ihr Heimatstandesamt im Ausland.

Nachstehend wird nur beschrieben, wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten oder eine Lebenspartnerschaft begründen möchten. In diesem Fall sollten Sie vorab bei der ausländischen Behörde klären, welche Unterlagen für die Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaftsbegründung benötigt werden.

In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis.

Diese Urkunde bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine Hindernisse gegen die Eheschließung oder Lebenspartnerschaftsbegründung vorliegen.

Es gibt Länder, in denen kein Ehefähigkeitszeugnis, sondern nur eine Ledigkeitsbescheinigung oder Familienstandsbescheinigung benötigt wird. In Deutschland werden der Familienstand, die Meldeadresse und die Staatsangehörigkeit durch die erweiterte Meldebescheinigung nachgewiesen. Diese erhalten Sie im Bürgeramt.

Alternativ können Sie die Meldebescheinigung jedoch auch online über unser Serviceportal beantragen.

Sind beide Verlobte Deutsche, so genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses.

 

Zuständige Behörden:

Zuständig ist das Standesamt des Wohnortes. Sofern derzeit kein Inlandswohnsitz besteht, ist das Standesamt des letzten deutschen Wohnsitzes zuständig.

Wenn für die antragstellende Person noch nie ein Inlandswohnsitz bestanden hat (auch nicht als Kind), ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Antragsberechtigt:

Deutsche, die in Datteln wohnen oder gewohnt haben, 

Staatenlose, 

heimatlose Ausländer oder 

anerkannte ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die im Ausland heiraten wollen.

Fristen:

Das Ehefähigkeitszeugnis ist 6 Monate gültig. Die Ehe oder Lebenspartnerschaft muss daher binnen 6 Monaten ab der Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses geschlossen werden.

 

 

 

Kosten

Ehefähigkeitszeugnis deutsches Recht (beide Eheschließenden haben die deutsche Staatsangehörigkeit)

55,00 Euro

Ehefähikgeitszeugnis ausländisches Recht (ein Eheschließender hat eine ausländische Staatsangehörigkeit)

80,00 Euro

Unterlagen

Die erforderlichen Dokumente und Unterlagen sind individuell und müssen daher für jeden Einzelfall geklärt werden. Bitte erkundigen Sie sich vorab beim Standesamt.

Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage unser Kontaktformular und geben Sie Ihre Telefonnummer an oder kontaktieren Sie uns direkt telefonisch.

Der Antrag muss postalisch, unterschrieben und mit allen Original-Unterlagen eingereicht werden.

Eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung ist in Einzelfällen erforderlich.

Ausländische Urkunden und Dokumente müssen durch eine in Deutschland beeidigte Dolmetscherin oder einen in Deutschland beeidigten Dolmetscher übersetzt werden. Für verschiedene Länder ist eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich.

Hinweis: Wir benötigen die Unterlagen für beide Partner im Original

Voraussetzungen

Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit, möchten im Ausland heiraten oder eine Lebenspartnerschaft begründen und das auswärtige Standesamt verlangt die Prüfung der Ehefähigkeit durch die Heimatbehörde. 

Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung